Meine ErfaHrung -
Ihr erfolg bei kündigungen

Rund 55% der Menschen in Deutschland gehen einer Erwerbstätigkeit nach;   die meisten von ihnen sind Arbeitnehmer. Seit über 20 Jahren bin ich für unsere Mandanten überwiegend im Arbeitsrecht tätig. Seit 2009 bin ich Fachanwältin für Arbeitsrecht.

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KOMPETENTE BERATUNG FÜR ARBEITNEHMER

Sie sind Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin und haben eine Kündigung erhalten? Dann ist schnelles Handeln gefragt. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden.


Eine ordentliche Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt und damit rechtswirksam, wenn sie auf personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen basiert. Liegen entsprechende Gründe nicht vor, ist die Kündigung sozial nicht gerechtfertigt und damit unwirksam – sofern das Kündigungsschutzgesetz greift. In diesem Fall muss sich der Arbeitnehmer mit der Kündigung nicht abfinden – es gibt einen rechtlichen Kündigungsschutz, der mit einer Kündigungsschutzklage eingefordert werden kann. Ich prüfe die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und reiche diese fristgerecht beim Arbeitsgericht ein. 


Wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wird, prüfe ich diesen und führe anschließend für Sie die Verhandlung über die Höhe der Abfindung, Lohnfortzahlungen, Freistellung, Urlaub und Zeugnis. 


Sie haben eine Abmahnung erhalten oder Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag, Befristung und Teilzeit, Versetzung, Urlaub oder Urlaubsabgeltung? Auch hier stehe ich Ihnen gerne beratend, außergerichtlich und ggf. in einem gerichtlichen Verfahren zur Verfügung.


RECHTSSICHERE VERTRETUNG FÜR ARBEITGEBER

Sie sind Arbeitgeber/Arbeitgeberin und müssen sich von einem Arbeitnehmer/einer Arbeitnehmerin trennen? In vielen Fällen lassen sich kostspielige Kündigungsschutzverfahren vermeiden. Ich berate Sie und entwickle für Sie eine Strategie, wie Sie möglichst einvernehmlich auseinandergehen können. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, vertrete ich Sie im Verfahren vor dem Arbeitsgericht.


Als Fachanwältin für Arbeitsrecht berate und vertrete ich Ihre Interessen als Arbeitgeber auch in allen anderen arbeitsrechtlichen Fragen. Ob in der vorbereitenden Beratung wie beim Entwurf von Verträgen oder bei Abmahnungen und Versetzung, Befristung und Teilzeit, Urlaub und Urlaubsabgeltung sowie Arbeitszeugnis. 


GEMEINSAM STARK! IHRE PERSÖNLICHE UNTERSTÜTZUNG BEGINNT HIER

Rufen Sie mich unverbindlich an oder füllen Sie das Formular „Kontaktformular-Arbeitsrecht“ aus. Ich rufe Sie dann umgehend zurück. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung kann ich in einem ersten Gespräch einschätzen, welche Erfolgsaussichten Sie haben. 


Bei Aussicht auf Erfolg garantiere ich Ihnen einen zeitnahen Termin, in dem ich Sie umfassend über Ihre Rechte und wegen des weiteren Vorgehens berate. Ich nehme mir Zeit und höre Ihnen zu, um gemeinsam mit Ihnen die richtige Strategie zu erarbeiten. Ich erläutere Ihnen, welche rechtlichen Schritte wir unternehmen können und was wirtschaftlich für Sie sinnvoll ist.


NEHMEN SIE KONTAKT MIT UNS AUF

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