Familienrecht IN KÖLN
PROFESSIONELL – EMPATHISCH – LÖSUNGSORIENTIERT

Seit 2003 bin ich Fachanwältin für Familienrecht in Köln und biete Ihnen als erfahrene Scheidungsanwältin professionelle Unterstützung rund um die Themen Unterhalt, güterrechtliche Auseinandersetzung, Zugewinn sowie Sorge- und Umgangsrecht. Ich begleite Sie von der Trennung bis zum Abschluss des Scheidungsverfahrens. 

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FACHWISSEN UND EINFÜHLUNGSVERMÖGEN BEI FRAGEN ZUR TRENNUNG

In der Trennungsphase bespreche ich mit Ihnen den Ablauf des gesetzlich vorgeschriebenen Trennungsjahres und erläutere Ihnen Ihre Rechte und Pflichten. Hierbei verschaffe ich Ihnen einen Überblick über die Höhe des Trennungsunterhalts und unterstütze Sie dabei, mit Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin außergerichtliche Vereinbarungen über die Scheidungsfolgen zu erzielen. Im Fall einer einvernehmlichen Scheidung kann die Scheidung dann mit nur einem Anwalt durchgeführt werden, was die Scheidungskosten halbiert und auch die die Nerven schont. 


Haben Sie gemeinsame Kinder, ist zu regeln, wie die Kinder künftig betreut werden sollen. Ich erkläre Ihnen die verschiedenen Betreuungsmodelle (Residenzmodell, echtes und unechtes Wechselmodell sowie Nestmodell) und empfehle Ihnen, welches Modell sich am besten für Ihre Situation eignet. Wenn es Probleme mit dem elterlichen Umgangsrecht gibt und eine Elternberatung beim Jugendamt nicht weitergeholfen hat, bereite ich für Sie einen gerichtlichen Umgangsantrag vor und vertrete Sie in dem gerichtlichen Umgangsverfahren. 


VERTRETUNG IM SCHEIDUNGSVERFAHREN DURCH ERFAHRENE FACHANWÄLTIN 

Wenn die Voraussetzungen für die Scheidung vorliegen, reiche ich für Sie den Scheidungsantrag ein. 


Neben dem nachehelichen Unterhalt kläre ich ab, ob und ggf. in welcher Höhe ein Anspruch auf Zugewinnausgleich besteht. Vor allem bei der wirtschaftlichen Auseinandersetzung einer gemeinschaftlichen Immobilie ist es für die Berechnung der gegenseitigen Ansprüche von enormer Bedeutung, ob und in welcher Höhe Zugewinnausgleichsansprüche sowie Schenkungen durch die Eltern / Schwiegereltern zu berücksichtigen sind. 


Die Korrespondenz können wir gerne weitestgehend auch telefonisch, per Mail oder über Zoom führen. Eine reine „Online-Scheidung“ gibt es aber nicht, da für die Scheidung immer auch ein Termin vor dem Familiengericht erforderlich ist, zu dem Sie beide persönlich erscheinen müssen. 


Auch wenn ich meine Leistungen digital anbiete, empfehle ich das persönliche Kennenlernen in der Kanzlei. Da die anwaltliche Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder durch Stundenhonorar vergütet wird, ist es nicht günstiger, auf den persönlichen Kontakt zu verzichten. 


IHRE ANSPRECHPARTNERIN IN ALLEN FAMILIENRECHTLICHEN ANGELEGENHEITEN

Sind Sie rechtsschutzversichert? In der Regel übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten einer ersten Beratung.


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