Seit vielen Jahren berate ich meine Mandanten bei der Planung und Gestaltung ihres Nachlasses. Wenn der Erbfall eingetreten ist, setze ich die erbrechtlichen Ansprüche meiner Mandanten gerichtlich und außergerichtlich durch. Melden Sie sich für eine individuelle Beratung:
Rund 66 Prozent der Deutschen haben kein Testament. Wenn keine letztwillige Verfügung vorhanden ist, greift die gesetzliche Erbfolge. Dies kann im Einzelfall bedeuten, dass die Geschwister neben dem Ehepartner miterben, jedenfalls dann, wenn man keine Kinder hat. Aber auch bei Patchwork-Familien oder wenn neben den Erben auch weitere Personen durch Vermächtnisse bedacht werden sollen, ist es umso wichtiger, seinen Nachlass durch Testament oder Erbvertrag umfassend geregelt zu haben - nicht zuletzt, um einem Streit zwischen den Hinterbliebenen vorzubeugen. Bei entsprechender Testamentsgestaltung lassen sich unter Berücksichtigung der jeweiligen Freibeträge zudem auch steuerliche Nachteile vermeiden.
Ich unterstütze Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihres letzten Willens und Ihrer Vermögensnachfolge, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
Darüber hinaus verfasse ich für Sie Ihre individuelle Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
Wenn der Todesfall eingetreten ist, berate und unterstütze ich Sie bei der Abwicklung des Erbfalles.
Sollten Sie enterbt worden sein, mache ich für Sie Ihre Pflichtteilsansprüche geltend und verlange von den Erben die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses, um die Höhe Ihrer Ansprüche beziffern zu können.
Sind Sie Erbe geworden, berate ich Sie über die Einleitung eines Erbscheinsverfahrens, in dem das Nachlassgericht feststellt, wer mit welcher Quote Erbe geworden ist. Liegt kein notarielles Testament vor, verlangen die Grundbuchämter sowie die Banken in aller Regel einen Erbschein. Sollten Anhaltspunkte für Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers vorliegen oder ggf. aus anderen Gründen eine Testamentsanfechtung in Betracht kommen, ist dies im streitigen Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht zu klären.
Ich unterstütze Sie auch bei der Auseinandersetzung von Erbgemeinschaften, in denen die Erben durch den Erbfall eine Zwangsgemeinschaft bilden und in denen sie häufig unterschiedliche Interessen verfolgen. Mit meiner Erfahrung und Fingerspitzengefühl für das hohe Konfliktpotential vertrete ich Sie gegenüber den Miterben, um zu einer Einigung zu kommen. Letztlich liegt dies im Interesse aller Erben, da ein gerichtliches Verfahren zeitintensiv und teuer ist und es im schlimmsten Fall zur Teilungsversteigerung von gemeinschaftlichen Immobilien kommt.
Ich stehe Ihnen bei allen erbrechtlichen Fragen zur Seite und entwickle gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen.
Sie können sich auch über unser Kontaktformular mit mir in Verbindung setzen. Teilen Sie kurz mit, worum es bei Ihnen geht. Ich werde mich schnellstmöglich bei Ihnen zurückmelden und einen zeitnahen Termin mit Ihnen vereinbaren.
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Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.
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